Central Krankenversicherung
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GOÄ/GOZ

Gebührenordnung für Ärzte/Gebührenordnung für Zahnärzte: Grundlage für die privatärztliche Abrechnung von Leistungen. Die Gebührenordnungen weisen jeder Leistung eine bestimmte Gebühr zu. Diese kann je nach Leistungsart und Schwierigkeitsgrad durch sogenannte Vielfachsätze gesteigert werden. Der Grundbetrag ist der sogenannte Einfachsatz. Es gibt eine sogenannte Regelspanne, innerhalb derer die Steigerung keiner Begründung durch die Ärzte bedarf. Die Regelspanne wird nach oben begrenzt durch den Regelhöchstsatz. Gebührenforderungen, die den sogenannten Regelhöchstsatz überschreiten, bedürfen der schriftlichen Begründung. Begrenzt werden die Honorarforderungen der Ärzte durch den sogenannten Höchstsatz. Dieser darf nur unter bestimmten Bedingungen überschritten werden.

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