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Tarif Global First

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  • Produktinformationsblatt (857 KB)
  • Langleistungs- beschreibung (97 KB)
  • Prämientabelle (96 KB)
  • Tarifbedingungen AVB (91 KB)
  • Kundeninformation T350 (196 KB)

Erstattet werden zu 100% die Aufwendungen für:

  • Medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung, auch Entbindung und Fehlgeburt
  • Arzneien und Verbandmittel
  • Medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung. Bei stationärer Heilbehandlung in Deutschland ist die Erstattung auf die erstattungsfähigen Aufwendungen für die allgemeinen Krankenhausleistungen (Mehrbettzimmer) begrenzt.
  • Zahnbehandlung (außer Inlays und Zahnkronen aller Art) sowie prophylaktische Leistungen.

Die Kosten für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen aller Art sowie Zahn- und Kieferregulierung werden bis zu 80% übernommen. Hierfür gelten folgende Höchstsummen:

  • bei einem durch Unfall verursachten Versicherungsfall 2.500 Euro.

In allen anderen Versicherungsfällen:

  • im Zeitraum des ersten Jahres nach Versicherungsbeginn 500 Euro
  • im Zeitraum der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 1.000 Euro
  • im Zeitraum der ersten drei Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 1.500 Euro
  • im Zeitraum der ersten vier Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 2.000 Euro
  • im Zeitraum der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn in diesem Tarif bis zu insgesamt 2.500 Euro

Bei einer Verlängerung der Vertragsdauer über fünf Jahre hinaus

  • ab dem sechsten Jahr nach Versicherungsbeginn im Zeitraum eines Jahres 2.500 Euro.

Der Leistungskatalog des Tarifes Global First wird durch weitere Zusagen abgerundet, zum Beispiel für Heil- und Hilfsmittel und für:

  • Ambulante Psychotherapie (bis 20 Sitzungen je Kalenderjahr)
  • Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen)
  • Diverse Schutzimpfungen
  • Übernahme der Mehrkosten eines medizinisch notwendigen und ärztlich verordneten Krankenrücktransportes (in das Land, aus dem die versicherte Person ausgereist ist, oder in die Bundesrepublik Deutschland).
  • Übernahme der notwendigen Kosten einer Rückführung versicherter Kinder unter 16 Jahren, sofern alle ebenfalls versicherten mitreisenden erwachsenen Personen zurücktransportiert wurden bzw. werden oder verstorben sind, bis zu 5.000 Euro
  • Übernahme der Kosten für erforderliche Blutkonserventransporte ins Ausland.

Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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