Reisekrankenversicherung
central.holiday für Einzelpersonen
Tarif central.holidayE
Der private Krankenversicherungsschutz für Einzelpersonen bei Urlaubs- und Geschäftsreisen für 10,00 Euro pro Person/Jahr (Grundbeitrag).
Der Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz gilt:
- für alle privaten Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 8 Wochen und
- für alle geschäftlichen Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 10 Tagen,
- bei Transportunfähigkeit bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Rückreise möglich ist
- für alle Reisen innerhalb eines Versicherungsjahres
- für ein Jahr und verlängert sich automatisch, falls er nicht bedingungsgemäß gekündigt wird.
- für alle Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, unabhängig vom Alter
Die Leistungsvorteile für Ihre Sicherheit im Überblick:
Ambulante Heilbehandlung einschl. Heil- und Hilfsmittel
- Behandlungskosten durch Ärzte und Fachärzte nach freier Wahl
- Aufwendungen für ärztlich verordnete Arznei-, Heil- und Verbandmittel
- Aufwendungen für die Miete ärztlich verordneter Hilfsmittel (Ausnahme: Sehhilfen und Hörgeräte)
Krankenhausaufenthalt
- Aufwendungen für Behandlungen, Verpflegung und Unterkunft im Krankenhaus
Zahnbehandlungen
- Aufwendungen für schmerzstillende Zahnbehandlung
- Aufwendungen für einfache Reparaturen von Zahnersatz und Kronen
Transporte
- Aufwendungen für den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus oder Notfallarzt
- soweit erforderlich auch Aufwendungen für den Transport vom Krankenhaus der Notfallversorgung ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus
Mehrkosten für einen Rücktransport, wenn
- dieser medizinisch notwendig und ärztlich verordnet ist oder
- ein Krankenhausaufenthalt voraussichtlich länger als 14 Tage dauern wird oder
- die voraussichtlichen Behandlungskosten die Mehrkosten des Rücktransportes übersteigen würden
- im Todesfall Aufwendungen für die Überführung an den Wohnsitz oder für die Bestattung im Ausland bis maximal 10.000 Euro
Bergungskosten
- Aufwendungen für die Suche, Rettung und Bergung bis 2.500 Euro
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen central.holidayE (262 KB).
Rund-um-die-Uhr-Service
Mit dem Assistance-Service ist die Central für ihre Versicherten aus dem Ausland rund um die Uhr unter folgender Notrufnummer telefonisch erreichbar: +49 89 55987192
Der Beitrag
central.holidayE - die Einzelversicherung für nur 10,00 Euro pro Person/Jahr (Grundbeitrag).
Der Grundbeitrag erhöht sich für jede Person nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das 70. Lebensjahr vollendet wird, um 15,00 Euro. Für Personen, die zu Beginn ihrer Versicherung das 70. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhöht sich der Grundbeitrag um 40,00 Euro.
Die Vertragsgrundlagen
Die wesentlichen Informationen haben wir für Sie zusammengefasst:
- Produktinformationsblatt
- Kundeninformationen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen mit Anhang Gesetzesauszügen
- Erklärung zum Datenschutz
- Widerrufsbelehrung
Die wichtigen Vertragsunterlagen können Sie hier downloaden. (262 KB)
Zur Ansicht benötigen Sie den Acrobat Reader.
Für die Rechtsbeziehungen vor und nach Vertragsabschluss gilt deutsches Recht. Die Central kommuniziert ausschließlich in deutscher Sprache.
Wichtige Hinweise
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus der Versicherungsbestätigung, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Vorschriften. Der Online-Abschluss hat nur Gültigkeit, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und der Online-Abschluss vor Antritt der Reise von Deutschland aus erfolgt.
Der Online-Antrag
Bitte verwenden Sie für den Abschluss des Tarifs central.holidayE den Online-Antrag. Sie haben dabei die Möglichkeit, Ihre Eingaben vor dem Absenden nochmals zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Nach Absenden des Online-Antrags erhalten Sie online eine Versicherungsbestätigung (Vertragsabschluss). Diese enthält Ihre Kunden-Nummer und die von Ihnen eingegebenen Daten. Drucken Sie Ihre Versicherungsbestätigung, die als Versicherungsschein gilt, aus und bewahren Sie sie sorgfältig auf.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
