Bei längerem Auslandsaufenthalt
Zusatzversicherung central.world50
Erstattet werden (grundsätzlich nur unter Anrechnung von Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und gegebenenfalls einer weiteren Zahnersatzzusatzversicherung, die zunächst in Anspruch zu nehmen sind):
100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für: ärztliche Leistungen, Hebammenleistungen, Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel (gemäß Heil- und Hilfsmittelkatalogen);
100 Prozent der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für: ärztliche Leistungen, Unterkunft, Verpflegung und Betreuung im Krankenhaus (bei Behandlung in Deutschland erfolgt eine Erstattung der Aufwendungen für: allgemeine Krankenhausleistungen, belegärztliche Leistungen und Leistungen einer Beleghebamme) sowie Transport zum/vom Krankenhaus;
100 Prozent der Aufwendungen für Zahnbehandlungen; bis zu einer Gesamterstattung (GKV/weitere Versicherung und central.world50) von 80 % die Aufwendungen für Zahnersatz, Inlays und Zahnkronen aller Art sowie Zahn- und Kieferregulierung, jeweils einschließlich des zahnärztlichen Honorars für diese Maßnahmen. Die Erstattung nach central.world50 erfolgt auch wenn keine Vorleistung angerechnet werden kann, - höchstens zu 40 % (bis zu den Höchstsummen der Zahnstaffel;
100 Prozent der Mehrkosten für medizinisch notwendigen Rücktransport, der Kosten für notwendigen Blutkonserventransport ins Ausland, der notwendigen Kosten für Kinderrückführung sowie (bis 10.000 Euro) für Überführung und für Bestattung im Ausland.
Beiträge:
Informationen über die Höhe der Beiträge für den Tarif central.world50 finden Sie hier (80 KB).
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
