Für erwerbstätige Ärzte und Zahnärzte
Krankentagegeld Tarif KTA
Sie sind als Arzt oder Zahnarzt tätig? Dann sichern Sie mit dem Tarif KTA Ihr Einkommen im Krankheitsfall bedarfsgerecht ab. Sie bestimmen selbst, ab wann Sie Ihr Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit erhalten. Auch in der Höhe Ihres Krankentagegeldes bleiben Sie flexibel: Sie können das Krankentagegeld bei Ihrem Gesundheitsspezialisten zu besonders günstigen Bedingungen anpassen.
Ihre Vorteile
- Sie entscheiden, ab wann Sie Ihr Krankentagegeld erhalten - so reduzieren Sie bei Bedarf Ihren Beitrag.
- Die Höhe Ihres Krankentagegeldes bestimmen Sie selbst.1)
- Bei Bedarf passen Sie Ihr Krankentagegeld einer Veränderung Ihres Einkommens an - ohne erneute Wartezeiten und ohne erneute Risikoprüfung.
- Für die Zeit der Mutterschutzfrist erhalten Sie 10 Prozent des versicherten Krankentagegeldes.
z. B. € 20,00 mtl.2)
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
1) Zusammen mit anderen Kranken(tage)geldern bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens
2) Beitrag für einen 30-jährigen, männlichen Arzt im Tarif KTA bei einem Krankentagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
