Für erwerbstätige Ärzte und Zahnärzte
Krankentagegeld Tarif KTA
Die wichtigsten Leistungen:
- Absicherung des Verdienstausfalls bei Arbeitsunfähigkeit für freiberuflich Tätige ab dem 4. Tag möglich. Für angestellte Ärzte und Zahnärzte Absicherung des Verdienstausfalls ab der 7. Woche.
- Regelmäßige Erhöhung des Krankentagegeldes zu vorteilhaften Bedingungen. Individuelle Anpassung des Krankentagegeldes an Änderungen des Nettoeinkommens zu vorteilhaften Bedingungen möglich.
- Besonderheiten: Zahlung von 10 Prozent des versicherten Tagessatzes während der Mutterschutzfrist unabhängig vom Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit und unabhängig vom tariflichen Leistungsbeginn.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
