PLUSline Tarif KJL
Erstattet werden:
Ambulante Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (außer Psychotherapie), Arznei-, Verband- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);
80 Prozent der Aufwendungen für Psychotherapie (Sitzungsanzahl begrenzt), Hebammenleistungen, Heilpraktikerleistungen (summenmäßig begrenzt), Heilmittel;
Stationäre Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, Leistungen durch den Chefarzt oder Belegarzt, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus bis 100 km; Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweibettzimmer oder/und gesondert berechnete ärztliche Leistungen;
Zahnärztliche Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 60 Prozent (80 Prozent bei Unfall) der Aufwendungen für Zahnersatz, (einschließlich Inlays und Zahnkronen) und Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung für zahnärztliche Behandlung);
Weitere Leistungen
100 Prozent der Mehrkosten für Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ- Höchstsätzen.
Möglichkeiten der Selbstbeteiligung (für alle Bereiche):
0 Euro (Tarif KJL 0), 500 Euro p.a. (Tarif KJL500).
Optionsrecht: Möglichkeit der Fortführung des Versicherungsschutzes bei Wegfall der Versicherungsfähigkeit im Tarif KJL zu vorteilhaften Bedingungen.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
