Versicherungspflichtgrenze
Betrag des Einkommens, bis zu dem die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.
Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, besteht keine Versicherungspflicht mehr. Die Versicherungspflichtgrenze ist gesetzlich festgelegt und beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.
