Central Krankenversicherung
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Versicherungspflichtgrenze

Betrag des Einkommens, bis zu dem die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht.

Wird die Versicherungspflichtgrenze überschritten, besteht keine Versicherungspflicht mehr. Die Versicherungspflichtgrenze ist gesetzlich festgelegt und beträgt 75% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung.

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