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Für Ärzte und Zahnärzte
 
PLUSline
Krankenversicherung Studenten und Auszubildende – Der Tarif KJL der Central Krankenversicherung.

PLUSline

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Die Vollversicherungs-Tarife der PLUSline können nur von Ärzten (keine Zahnärzte) abgeschlossen werden. Wenn Sie besonderen Wert auf eine umfassende Absicherung im Krankheitsfall legen, sind die PLUSline-Tarife für Sie genau das Richtige.

  • PLUSline
  • FIRSTline
   

Tarif CVAP

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Tarif CV3A

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Ambulant        

Ärztliche Behandlung

 

100 %

 

100 %

Sehhilfen

 

100 % innerhalb von zwei aufeinander- folgenden Jahren bis zu 250 €

 

100 % innerhalb von zwei aufeinander- folgenden Jahren bis zu 250 €

Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, sonstige Hilfsmittel

 

100 %

 

100 %

Hebamme (ambulant)

 

100 %

 

100 %

Heilpraktiker

 

keine

 

keine

Psychotherapie

 

100 %, bis zu 30 Sitzungen p.a.

 

100 %, bis zu 30 Sitzungen p.a.

Unterbringung nach ambulanten Operationen

 

100 %, 1 Tag/Nacht, Fahrtkosten, von/zur ambulanten OP insgesamt bis 250 € je OP

 

100 %, 1 Tag/Nacht, Fahrtkosten, von/zur ambulanten OP insgesamt bis 250 € je OP

Stationär        

Allgemeine Krankenhaus- leistungen

 

100 %

 

100 %

Krankenhaus: Unterbringung

 

100 % Zweibett- zimmer Bei Verzicht auf gesondert berechnete Unterbringung 25 € KHT täglich

 

100 % Zweibett- zimmer Bei Verzicht auf gesondert berechnete Unterbringung 25 € KHT täglich

Krankenhaus: Ärztliche Leistungen

 

100 % auch für Chefarzt

 

100 % auch für Chefarzt

Krankenhaus-Transport

 

100 % zum/vom KH jeweils bis 100 km

 

100 % zum/vom KH jeweils bis 100 km

Hebamme (stationär)

 

100 % für freiberufliche Hebamme

 

100 % für freiberufliche Hebamme

Zahnärztlich        

Zahnbehandlung, Prophylaxe

 

100 %

 

100 %

Inlays

 

75 %

 

75 %

Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Zahn- und Kieferregulierung

 

75 %

 

75 %

Zahnstaffel (keine Anwendung bei Unfällen)

 

summenmäßige Begrenzung

 

summen- mäßige Begrenzung

Auslandsreisen        

Rücktransport

 

Bei Reisen bis zu max. 8 Wochen: 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit

 

Bei Reisen bis zu max. 8 Wochen: 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit

Überführung / Bestattung im Todesfall

 

100 % der Mehrkosten bis 10.000 €

 

100 % der Mehrkosten bis 10.000 €

Blutkonserven- transport

 

keine

 

keine

Weitere Leistung        

Ambulante und stationäre Kuren

 

keine

 

keine

Entbindungs- pauschale

 

1.000 €

 

1.000 €

Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ) und Zahnärzte (GOZ)

 

Bis Höchstsätze; bei stationärer ärztlicher Behandlung bei rechtswirksa-mer Honorar- vereinbarung auch über die Höchstsätze hinaus

 

Bis Höchstsätze; bei stationärer ärztlicher Behandlung bei rechtswirksa-mer Honorar- vereinbarung auch über die Höchstsätze hinaus

Selbstbeteiligung

 

ohne SB

 

CV3A0: ohne SB; CV3A1: 1.200 € (Erwachsene), 1.100 € (Kinder/Jugendl.)

Optionsrecht

 

keines

 

keines

Besonderheit

 

Garantierte Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

 

keine

   
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  • Detailinfos
  • Infoanforderung
  • Berater kontaktieren
 
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Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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