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Krankenversicherung Studenten und Auszubildende – Der Tarif KJL der Central Krankenversicherung.

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Tarif KNZA

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Tarif EKNA

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Ambulant        

Ärztliche Behandlung

 

100 %

 

100 %

Sehhilfen

 

100 % innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu 250 €

 

100 %, Brillenfassungen bis 130 €

Arznei- und Verbandsmittel, Heil- und Hilfsmittel, sonstige Hilfsmittel

 

100 %

 

100 %

Hebamme (ambulant)

 

100 %

 

100 %

Heilpraktiker

 

keine

 

100 %

Psychotherapie

 

100 %, bis zu 30 Sitzungen p.a.

 

100 %, bis zu 30 Sitzungen p.a.

Unterbringung nach ambulanten Operationen

 

100 %, 1 Tag/Nacht, Fahrtkosten, von/zur ambulanten OP insgesamt bis 250 € je OP

 

100 %, 1 Tag/Nacht, Fahrtkosten, von/zur ambulanten OP insgesamt bis 250 € je OP

Stationär        

Allgemeine Krankenhaus- leistungen

 

100 %

 

100 %

Krankenhaus: Unterbringung

 

100 % Zweibettzimmer. Einbettzimmer möglich, dann 25 € Eigenanteil täglich. Bei Verzicht auf gesondert berechnete Unterbringung 25 € KHT täglich

 

100 % Ein- oder Zweibettzimmer

Krankenhaus: Ärztliche Leistungen

 

100 % auch für Chefarzt

 

100 % auch für Chefarzt

Krankenhaus-Transport

 

100 % zum/vom nächstgelegenen geeigneten KH jeweils bis 100 km

 

100 % zum/vom nächstgelegenen geeigneten KH jeweils bis 100 km

Hebamme (stationär)

 

100 % für freiberufliche Hebamme

 

100 % für freiberufliche Hebamme

Zahnärztlich        

Zahnbehandlung, Prophylaxe

 

80 % der Material- und Laborkosten; keine Honorarerstattung

 

100 %

Inlays

 

80 % der Material- und Laborkosten; keine Honorarerstattung

 

100 %

Zahnkronen aller Art, Zahnersatz

 

80 % der Material- und Laborkosten; keine Honorarerstattung. Bei Versicherten bis zum vollendeten 21. LJ: 80 % der Aufwendungen für Zahn- und Kieferregulierung einschl. Material- und Laborkosten innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren bis zu 3.000 €

 

80 %

Zahnstaffel

 

keine

 

keine

Auslandsreisen        

Rücktransport

 

Bei Reisen bis zu drei Monaten: 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit oder falls stationäre Behandlung länger als zwei Wochen dauern würde.

 

Bei Reisen bis zu drei Monaten: 100 % der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit oder falls stationäre Behandlung länger als zwei Wochen dauern würde. Rücktransport mitversicherter minderjähriger Kinder bis 5.000 €

Überführung / Bestattung im Todesfall

 

100 % der Mehrkosten bis 10.000 €

 

100 % der Mehrkosten bis 10.000 €

Blutkonserven- transport

 

keine

 

100 % der Kosten bei medizinischer Notwendigkeit

Weitere Leistung        

Ambulante und stationäre Kuren

 

keine

 

100 % für ärztliche Leistungen, Arzneien, Verband- und Heilmittel bis zu 1.000 € pro Kalenderjahr

Entbindungs- pauschale

 

keine

 

1.000 €

Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ) und Zahnärzte (GOZ)

 

Bis Höchstsätze

 

Bei rechtswirksamer Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze hinaus

Selbstbeteiligung

 

ab 21. LJ.:1.050 €; bis 21. LJ.:550 €

 

EKNA250: 300 €; EKNA500: 600 € (Kinder/Jugendliche: 550 €); EKNA1000: 1.050 €; EKNA1500: 1.650 €

Optionsrecht

 

keines

 

keines

   
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Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Rahmen- und Tarifbedingungen), dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.

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