Vollversicherung für Ärzte
PLUSline Tarif CV3A
Der Vollversicherungs-Tarif CV3A kann nur von Ärzten (keine Zahnärzte) abgeschlossen werden.
Erstattet werden:
Ambulante Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei ambulanter Heilbehandlung für ärztliche Leistungen (einschl. Psychotherapie, Sitzungsanzahl begrenzt, keine Heilpraktikerleistungen), Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel (gemäß Hilfsmittelkatalog, summenmäßige Begrenzung für Sehhilfen), Hebammenleistungen, Transport und Unterbringung bei ambulanten Operationen (summenmäßige Begrenzung);
Stationäre Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen, Unterbringung im Zweibettzimmer, chefärztliche/belegärztliche Leistungen, Hebammenleistungen und Transport zum/vom Krankenhaus;
Ersatz-Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Zweibettzimmer;
Zahnärztliche Heilbehandlung
100 Prozent der Aufwendungen für Zahnbehandlung und Prophylaxe; 75 Prozent der Aufwendungen für Zahnersatz (einschl. Zahnkronen und Inlays) sowie Kieferorthopädie (summenmäßige Begrenzung für zahnärztliche Behandlung);
Weitere Leistungen
100 Prozent der Mehrkosten für den Rücktransport/Bestattung/Überführung bei kurzfristigen Auslandsreisen (summenmäßige Begrenzung für Bestattung/Überführung).
Gebührenordnung GOÄ/GOZ
Erstattung bis zu den GOÄ-/GOZ-Höchstsätzen. Im stationären Bereich bei wirksamer Honorarvereinbarung auch darüber hinaus.
Möglichkeiten der Selbstbeteiligung (für alle Leistungsbereiche): ohne (Tarif CV3A0); 1.200 Euro p.a. (Tarif CV3A1/Erwachsene); 1.100 Euro p.a. (Tarif CV3A1/Kinder und Jugendl.).
Garantierte Beitragsentlastung im Alter besteht bei zusätzlicher Vereinbarung einer Beitragsentlastungskomponente EBE63.
Option auf eine private Krankenversicherung
Als gesetzlich Versicherter bietet Ihnen der Tarif central.option einen schnellen und unkomplizierten Wechsel in die private Krankenvollversicherung zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn Ihnen der Wechsel derzeit noch nicht möglich ist.
Hinweis: Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Bestimmungen des gewählten Tarifs, den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein, Versicherungsantrag bzw. -anfrage sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen.
