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Kostenfalle Zahnersatz: Was Sie über Festzuschüsse wissen müssen

Bisher haben sich die Krankenkassen beim Zahnersatz prozentual an den Kosten beteiligt. Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die Kassen einen festen Betrag, den befundorientierten Festzuschuss. Jedem Befund des Zahnarztes ist ein bestimmter Euro-Betrag zugeordnet. Dieser Betrag orientiert sich allerdings an den Kosten, die bei einer Regelversorgung sprich einer Standardlösung entstehen. Und selbst in diesem Fall trägt der Patient einen Eigenanteil von 35 bis 50 Prozent. Das ist nicht neu, denn die Zuzahlung gab es im alten System auch.

Neu: Katalog der Regelleistungen verkleinert

Neu ist hingegen, dass der Katalog der Regelleistungen verkleinert wurde. Die Konsequenz: Einige Leistungen, die vor der Einführung der Festzuschüsse als Regelversorgung galten, werden neuerdings als Zusatzleistung abgerechnet. Und jede Zusatzleistung trägt der Patient selbst. Darüber hinaus gilt bei Zusatzleistungen im Regelfall die teurere privatzahnärztliche Gebührenordnung (GOZ). Die neue Vorgehensweise, dass der Festbetrag unabhängig von der gewählten Versorgungsart gezahlt wird also z. B. bei Implantaten ist nur bedingt von Vorteil. In vielen Fällen zahlen Kassenpatienten mehr. Die Krankenkassen unterscheiden bei den Zusatzleistungen zwei Versorgungskategorien; die gleichartige Versorgung und die andersartige Versorgung. Das folgende Beispiel verdeutlicht die Unterschiede:

Zahnersatz ist nicht gleich Zahnersatz - Beispiele für unterschiedliche Lösungen

Dem Kassenpatienten K fehlt ein Seitenzahn. Die Regelversorgung sieht in diesem Fall eine Metallbrücke mit Kunststoffverblendung vor. Entscheidet sich K für diese Lösung, muss der Arzt die Leistung nach einem festen Satz abrechnen. Der Eigenanteil von K fällt hier am niedrigsten aus.

Strebt der Patient eine komfortablere Lösung an (z. B. eine keramisch verblendete Inlaybrücke), gilt das als gleichartige Versorgung. Hier kann der Zahnarzt die zusätzlich entstehenden Leistungen nach GOZ in Rechnung stellen. Möchte K ein Implantat, wird diese Lösung als andersartige Versorgung eingestuft. Bei Zahnersatzleistungen dieser Kategorie rechnet der Arzt die komplette Arbeit nach der GOZ ab.

Stiftung Warentest: Risiko einer höheren Rechnung liegt beim Patienten

Die Stiftung Warentest kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss: Das Risiko, dass die Rechnung höher ausfällt, trägt der Patient. (Quelle: test, Ausgabe 04/2005) Wer dieses Risiko nicht eingehen will, kann sich durch eine private Zahnzususatzversicherung langfristig absichern. Die Central Krankenversicherung bietet mit dem Tarif GZEX eine Absicherung beim Zahnersatz, die speziell auf das neue Festzuschussprinzip ausgerichtet ist.

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