PKV-Verband: Neues Reformmodell vorgelegt!
Als Alternative zu Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie hat der PKV-Verband jetzt ein eigenes Reformkonzept vorgelegt.
Ziel ist es, auf Basis der jetzigen Systemstrukturen die Koexistenz von umlagefinanzierter gesetzlicher und kapitalgedeckt finanzierter privater Krankenversicherung zu stärken und einen zukunftssicheren und bezahlbaren Versicherungsschutz für alle zu gewährleisten. Bei Umsetzung des Reformkonzepts können die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um ca. 4,8 Prozentpunkte von heute durchschnittlich 14,2 Prozent auf dann ca. 9,4 Prozent gesenkt werden. Damit bliebe die GKV dauerhaft auch in der Spitze der demographischen Belastung finanzierbar.
Das PKV-Modell sieht vor, die umlagefinanzierte GKV auf ihre Kernaufgaben zu begrenzen und die angesichts der demografischen Entwicklung notwendige Kapitaldeckung auszuweiten. Mit der Konsequenz, daß mehr Leistungen und Menschen in einer kapitalgedeckten privaten Krankenversicherung abgesichert werden können. Im derzeitigen Leistungskatalog der GKV bieten sich drei Bereiche an, die zur Eigenvorsorge besonders gut geeignet sind und freiwillig oder obligatorisch über die PKV sachgerecht und demographiefest abgesichert werden sollen: private Unfälle, Krankengeld sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz. Durch eine Ausgliederung dieser drei Leistungsbereiche würde die GKV sofort um rund 28 Milliarden Euro jährlich entlastet. Damit könnte der Beitrag um ca. 2,9 Prozentpunkte sinken.
Die Streichung versicherungsfremder Leistungen, freiwilliger Kassenleistungen (z. B. Kuren) und eine Anhebung der Eigenbeteiligung könnten die GKV um weitere rund 6,9 Milliarden Euro bzw. etwa 0,7 Beitragspunkte entlasten. Außerdem sieht das Konzept vor, die kostenfreie Mitversicherung für Kinder über einen eigenen, steuerfinanzierten Beitrag vorzunehmen. Auf den Prüfstand müsse auch die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, die nicht berufstätig, kinderlos oder nicht pflegend tätig sind. Aus diesen beiden Maßnahmen würde eine weitere Beitragssatzsenkung von etwa 1,2 Punkten resultieren.
Darüber hinaus spricht sich der Verband für eine deutliche Absenkung der Versicherungspflichtgrenze aus zumindest auf den Stand vor ihrer drastischen Anhebung Anfang 2003: Damit hätten wieder mehr Menschen die Möglichkeit, eine kapitalgedeckte private Krankenversicherung abzuschließen ein unverzichtbarer Beitrag zur Generationengerechtigkeit.
Um den Arbeitsmarkt nicht weiter mit steigenden Lohnzusatzkosten zu belasten, spricht sich der PKV-Verband für eine Abkoppelung des Anstiegs der Gesundheitskosten von den Lohnkosten aus. Dies gelingt durch eine Festschreibung des Arbeitgeberzuschusses. Über dessen Höhe ist politisch zu entscheiden.
Ansonsten bleibt der PKV-Verband bei den Grundzügen seines Zukunftsmodells, das er bereits Mitte letzten Jahres vorgestellt hatte. Dieses Modell ermöglicht allen freiwillig GKV-Versicherten die Wahl zwischen GKV und PKV. Dabei soll künftig jeder freiwillig GKV-Versicherte bis zum 55. Lebensjahr in einen Basisschutz der PKV wechseln können ohne Risikozuschlag und mit Annahmegarantie.
