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Impfung - wann nicht?
Allgemeines
Impfungen können vor vielen Erkrankungen schützen, dürfen jedoch unter bestimmten Umständen nicht erfolgen. Wann und für wen eine Impfung oder ein bestimmter Impfstoff nicht empfehlenswert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Es gibt einige weit verbreitete Irrtümer darüber, wann eine Impfung nicht erlaubt ist. Beispiele hierfür sind Krampfanfälle in der Familie: Diese sind keine Gegenanzeige für eine Impfung. Gleiches gilt für Frühgeborene oder Neugeborene mit (normaler) Gelbsucht . Auch die Einnahme von Antibiotika stellt keinen Hinderungsgrund für eine Impfung dar.
Akute Erkrankungen
Gegen eine Impfung sprechen akute Erkrankungen: Liegt eine akute Erkrankung vor, sollten Sie geplante Impfungen verschieben. Dies trifft jedoch nicht bei banalen Infektionen zu: Wenn die Körpertemperatur nicht mehr als 38,5 Grad Celsius beträgt, das Allgemeinbefinden nicht oder kaum beeinträchtigt ist und sowohl Krankheitsgeschichte als auch Beschwerden gegen den Beginn einer schweren Erkrankung sprechen, kann und sollte die Impfung erfolgen. Auch vorangegangene Fieberkrämpfe beim Impfling sind keine Gegenanzeige.
Allergien
Auch Allergien können unter Umständen ein Hinderungsgrund für Impfungen sein: Impfstoffe enthalten neben dem eigentlichen Wirkstoff Zusätze wie Stabilisatoren, Antibiotika oder Verstärkerstoffe ( Hilfsstoffe ). Diese können allergische Reaktionen auslösen. Sind Sie beispielsweise gegen Hühnereiweiß allergisch, vertragen Sie keine Impfstoffe, die Hühnereiweiß enthalten. Treten Anzeichen einer Allergie (wie zum Beispiel Schwellungen, Atembeschwerden oder allergischer Schock ) nach einer Impfung auf, ist dies dem Arzt mitzuteilen.
Neurodermitis und Ekzeme beim Säugling stellen keinen Hinderungsgrund für eine Impfung dar.
Immunstörungen
Bei Immunstörungen sollten nach Möglichkeit keine Lebendimpfstoffe zur Impfung zum Einsatz kommen. Dies betrifft Menschen, die HIV oder Tumoren haben oder Medikamente einnehmen, welche das Immunsystem künstlich unterdrücken (z.B. nach einer Transplantation oder bei Autoimmunerkrankungen ).
Schwangerschaft
Grundsätzlich sollte eine Impfung nach Möglichkeit nicht während der Schwangerschaft erfolgen. Dies gilt vor allem für Impfungen mit Lebendimpfstoffen . Lassen Sie daher Ihren Impfschutz vor einer geplanten Schwangerschaft auffrischen falls notwendig. Nach sorgfältiger Abwägung von Nutzen und Risiko für Mutter und ungeborenes Kind kann sich der Arzt jedoch in Ausnahmefällen für eine Impfung aussprechen. Manche Impfungen sind bei Schwangeren nicht nur erlaubt, sondern sogar angezeigt: beispielsweise bei Epidemien (z.B. Grippe ), zum Schutz vor Tetanus oder bei möglicher Infektion mit Erregern der Tollwut .
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