Wichtige Hinweise zum Thema "Einreichen von Rechnungen"
Bitte reichen Sie Ihre Rechnungsbelege mit dem Leistungsabrechnungsformular ein und geben Sie den Gesamtrechnungsbetrag an. Füllen Sie dazu die Rückseite des Formulars aus. Ein gesondertes Begleitschreiben ist nicht erforderlich. Sie haben gleichzeitig die Möglichkeit, uns weitere Hinweise zu geben (z. B. Konto- oder Adressänderung).
| Versicherungsscheinnummer | Geben Sie diese bitte immer an. |
| Originalbelege | Reichen Sie bitte nur Originalbelege oder Kopien mit Erstattungsvermerken anderer Kostenträger ein. Bei der Bearbeitung und Archivierung Ihrer Unterlagen helfen Sie uns, wenn Sie die Belege nicht klammern oder heften. |
| Arztrechnungen | Rechnungen müssen die Diagnose, den Namen der behandelten Person, den Behandlungszeitraum und eine Spezifikation der ärztlichen Leistungen enthalten. |
| Rezepte | senden Sie uns am Besten mit der dazugehörigen Arztrechnung; ersatzweise genügt auch die vom Heilbehandler auf dem Rezept vermerkte Diagnose. |
| Heil- und Hilfsmittel | können wir nur abrechnen, wenn die ärztliche Verordnung beigefügt und die behandelnde Person angegeben ist. |
| Berufs-, Dienst- oder Schulunfall | Hier leistet die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die Unfallfürsorge vor. Bleiben Restkosten, reichen Sie uns bitte die Kostenbelege mit Vorleistungsvermerk ein. |
| Rechnungen in ausl. Währung | Fügen Sie bitte eine Übersetzung und evtl. einen Nachweis über den Wechselkurs, der Ihnen berechnet wurde, bei. |
| Selbstbeteiligung | Rechnungsbelege sollten Sie erst einreichen, wenn die vereinbarte Selbstbeteiligung überschritten wird. Sie verlieren nichts, wenn Sie die Belege so lange sammeln. |
