Central Krankenversicherung
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Leistungsabrechnung - FAQ
Ihr Spezialist für die private Krankenversicherung

Central Krankenversicherung

Leistungsabrechnung - FAQ

Allgemein

 

Wo kann ich weitere nützliche Informationen über die private Krankenversicherung erhalten?

Auf der Internetseite des PKV-Verbandes unter www.derprivatpatient.de.

 

Was ist eine Selbstbeteiligung?(SB)

Bei einigen Tarifen der Central können Sie eine kalenderjährliche Selbstbeteiligung (SB) wählen. Andere Tarife sehen eine prozentuale Selbstbeteiligung vor.

Das bedeutet: Sie zahlen ihre Rechnungen bis zu dem vereinbarten SB-Betrag (z. B. 1.000,00 Euro) selbst. Für den darüber hinausgehenden Betrag, erhalten Sie von uns die tariflich vereinbarte Leistung.

Durch die SB verringert sich der zu zahlende Monatsbeitrag für den gewählten Versicherungsschutz. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung ist, umso günstiger wird der monatliche Versicherungsbeitrag.

 

Was ist eine Gebührenordnung?

Ärzte und Zahnärzte rechnen mit Ihnen als Privatpatient nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) ab. Diese Gebührenordnungen sehen bestimmte Grundbeträge und Steigerungsfaktoren vor.

Ihr Arzt/Zahnarzt darf in der Regel bis zum 2,3-fachen Steigerungsfaktor des Gebührensatzes abrechnen. Das bedeutet konkret:

Der Grundbetrag multipliziert mit 2,3 ergibt den Honorarbetrag.

(Bsp: 10,00 Euro x 2,3 = 23,00 Euro)

Wenn die Behandlung besonders aufwendig war, darf er maximal bis zum 3,5fachen Satz abrechnen. Die Rechnung muss eine ausführliche Begründung enthalten, weshalb sich der Behandlung schwieriger gestaltete als üblich.

Einen noch höheren Steigerungsfaktor darf ein Arzt nur berechnen, wenn er dies vorher mit Ihnen schriftlich vereinbart die so genannte Honorarvereinbarung. 

Im Gegensatz zu Ärzten und Zahnärzten rechnen Heilpraktiker nicht nach einer Gebührenordnung, sondern nach einem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Dabei handelt es sich um eine Richtlinie zur Berechnung von Heilpraktikerleistungen. Sofern kein anderes Honorar individuell vereinbart wird, müssen sich Heilpraktiker bei ihrer Honorarberechnung an die GeBüH halten.

 

Was ist eine Beitragsrückerstattung (BRE)?

Wenn Sie für ein Kalenderjahr keine Rechnungen einreichen, honoriert die Central ihr kostenbewusstes Verhalten derzeit bei einigen Tarifen mit einer Beitragsrückerstattung (BRE) und zahlt Ihnen einen Teil Ihrer Beiträge zurück.

Wir informieren den betreffenden Kundenkreis über die Höhe und die genauen Voraussetzungen jeweils im Frühjahr. Es lohnt sich also in jedem Fall, kleinere Rechnungen erst einmal selbst zu zahlen, um sich die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung zu erhalten.

Die Zahlung einer Beitragsrückerstattung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  1. Für das Anspruchsjahr dürfen keine Rechnungen zur Erstattung bzw. Prüfung eingereicht werden. (Maßgeblich sind dabei die Behandlungsdaten).

  2. Tarif CVP/CVPA: Diese Tarife müssen in der bestehenden Form bis zum 30.6. des Folgejahres fortbestehen.
    Übrige Tarife: Zu den anderen anspruchsberechtigten Tarifen muss mindestens eine Zusatzversicherung, mit Leistungen für Ein- oder Zweibettzimmer und Leistungen für chefärztliche Behandlungskosten, bis zum 30.6. des Folgejahres fortbestehen.

  3. Der Versicherungsvertrag darf sich im Anspruchsjahr und bis zum 30.6. des Folgejahres nicht im Zahlungsverzug (Tarif CVP/CVPA) und die übrigen Tarife nicht im gerichtlichen Mahnverfahren (Beantragung Mahnbescheid) befinden.

  4. Für das Anspruchsjahr und bis zum 30.6. des Folgejahres dürfen keine Ruhensvereinbarungen getroffen werden.

  5. Die Beitragsrückerstattung ist immer personenbezogen.

 

Was ist das Primärarzt- bzw. Hausarztprinzip?

Die Central bietet eine Reihe von Tarifen an, die dank des so genannten Primärarztprinzips oder Hausarztprinzips - Versicherungsschutz zu einem deutlich geringeren Beitrag bieten, als andere Krankheitskostentarife. Doch wie funktioniert das?

Ihr Ansprechpartner im Krankheitsfall ist in der Regel Ihr Hausarzt. Er ist für Sie die erste Anlaufstation und koordiniert die gesamte Behandlung. Er spricht Ihre Behandlung mit Ihnen ab und berät Sie, wenn er Sie an einen Facharzt oder eine Klinik überweist. Sinn der Sache ist es, dass Facharztbehandlungen erst dann erfolgen, wenn der Allgemeinmediziner nicht mehr weiter weiß und möglicherweise überflüssige Behandlungen durch den Fachmediziner vermieden werden.

Das Primärarztprinzip gilt nur im ambulanten Bereich. Die Kosten für die Behandlung durch einen Primärarzt werden zu 100 % erstattet. Auch die Rechnungen eines Facharztes werden zu 100% übernommen, wenn Sie von Ihrem Primärarzt an den jeweiligen Facharzt überwiesen wurden. In einem solchen Fall ist der Central die Überweisung (für 6 Monate gültig) vorzulegen. Liegt keine Überweisung vor, erstatten wir die Kosten zu 80%.

Wichtig für Sie: Reichen Sie die Überweisungen immer bei der Central ein. Der Facharzt benötigt von Privatpatienten keine Überweisung.

 

Welche Ärzte sind Primärärzte?

  • Praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung

  • Fachärzte für Allgemeinmedizin. Soweit sie eine weitere Facharztbezeichnung führen nur dann, wenn sie als Allgemeinmediziner niedergelassen und tätig sind

  • Frauenärzte

  • Kinderärzte

  • Augenärzte

  • Not- und Bereitschaftsärzte

Internisten gehören nicht zu den Primärärzten. Doch nicht selten sind Internisten als Hausärzte tätig. Unsere Kunden können jedoch vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung mit der Central treffen und einen Internisten als Primärarzt benennen. Die Rechnungen des Internisten werden danach wie Primärarztrechnungen behandelt und ohne zusätzliche Überweisung zu 100% erstattet

 

Wie unterstützt mich die Central in Gesundheitsfragen?

Sie haben Fragen zur Gesundheit, zur Vorbeugung, zu Erkrankungen und Therapien? Oder suchen Sie eine Fachklinik?

Exklusiv für unsere Kunden mit einer Vollversicherung und beihilfeberechtigten Versicherten beantwortet das Centralmed-Gesundheitstelefon unter 0221 1636-6668alle Fragen rund um die Gesundheit. Schnell und unbürokratisch zum Ortstarif aus dem deutschen Festnetz an 365 Tagen im Jahr von 7 bis 22 Uhr.

Ein weiterer Service exklusiv für Central-Kunden mit einer Vollsicherung und beihilfeberechtigten Versicherten: die Centralmed-Arzneimittelhotline!

Unter 0221 1636-6669 gibt Ihnen ein Expertenteam aus Ärzten, Apothekern und Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTAs) allgemeine und spezielle Auskünfte und beraten kompetent und individuell zum Beispiel zu folgenden Themen:

  • Medikamentöse Therapie bei Kindern

  • Arzneimittel  in der öffentlichen Diskussion

  • Generika - hochwertige Medizin zu günstigen Preisen

  • Verträglichkeit: Neben- und Wechselwirkungen, Gegenanzeigen

  • Hausmittel und gesunde Lebensführung - eine Alternative

  • Die Reiseapotheke - was muss mit

  • und vieles mehr!

Beratungszeiten:

Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr

 

Wie bzw. wo reiche ich die Rechnungen zur Erstattung ein?

Mit Ihren Versicherungsunterlagen haben Sie ein Abrechnungsformular zur Aufstellung der angefallenen Kosten erhalten. Damit ist es ganz einfach für Sie, uns Ihre Rechnungen einzureichen: 

  • Rechnungsbeträge in das Formular eingetragen,

  • Originalrechnungen beifügen,

  • die Unterlagen einsenden an:
    Central Krankenversicherung AG
    LeistungsService
    50593 Köln

Ambulant

 

Welche Schutzimpfungen werden erstattet?

Wir tragen die Kosten für folgende Schutzimpfungen:

Diphtherie, Virus-Hepatitis B, Influenza (Virusgrippe), Haemophilus-Influenzae b, Pneumokokken-Infektion, Keuchhusten, übertragbare Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose, Wundstarrkrampf (Tetanus), Tollwut, Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (Zeckenschutzimpfung).

 

Welche Vorsorgeuntersuchungen werden erstattet?

Sie können alle vom Gesetzgeber empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Wir tragen die anfallenden Kosten für gezielte Vorsorgebehandlungen zur Früherkennung von Krankheiten (Krebsvorsorge, Früherkennung von Herz- und Kreislauferkrankungen Nierenerkrankungen und Diabetes mellitus). Und zwar anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung - ohne Alters- und Diagnosebeschränkung.

Auch die Kosten der Schwangerschaftsvorsorge, den Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 - U9) sowie jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchen ab dem 18. Lebensjahr übernehmen wir im vertraglich vereinbarten Rahmen.

 

Wie hoch ist die Erstattung bei Brillen und Kontaktlinsen?

Wenn die tarifliche Leistungsbeschreibung keine anderen Regelungen enthält, werden die Kosten von medizinisch erforderlichen Brillengläsern (z. B. Fern-, Lese oder Gleitsichtbrillen) und Kontaktlinsen (mit Ausnahme von Eintageslinsen) ohne summenmäßige Begrenzung erstattet. Bei Brillenfassungen erkennen wir einen Rechnungsbetrag von 130,00 Euro an. Wenn Sie eine teurere Fassung wählen, ist die Differenz von Ihnen zu zahlen.

Falls der Tarif, wie eingangs erwähnt, konkrete Aussagen über den Erstattungsanspruch im Bereich Sehhilfen enthält (z. B. GZE, GP, KEH), gelten natürlich die im Tarif genannten Regelungen.

 

Was sind Heilmittel?

Mit dem Begriff Heilmittel sind im Grunde physiotherapeutische Anwendungen gemeint.

Zu ihnen zählen z.B. Krankengymnastik, Bewegungsübungen, Kälte- und Wärmebehandlungen oder Massagen. Anerkannt werden von uns die Leistungen nach Abschnitt E der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Wir zahlen die Kosten für Heilmittel, wenn diese von einem Arzt/Heilpraktiker erbracht oder verordnet werden. In der Regel führt diese Leistungen jedoch ein Physiotherapeut durch; natürlich erkennen wir auch dessen Rechnungen an, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Da das mögliche Honorar eines Physiotherapeuten gebührenrechtlich nicht geregelt ist, erkennen wir die Beträge an, die auch die Beihilfe anerkennt (beihilfefähige Höchstsätze).

 

Was sind Hilfsmittel?

Die Central erstattet im Rahmen einer Vollversicherung die Aufwendungen folgender Hilfsmittel:

Hörgeräte, Sehhilfen (s. Kapitel Brillen), handbetriebene Rollstühle (bis zu einem Rechnungsbetrag von maximal 700,- Euro) Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden, Kunstaugen, künstliche Kehlköpfe, orthopädische Stützapparat, orthopädische Schuheinlagen, Gummistrümpfe, Bein- und Armprothesen, Insulinpumpen, Krücken, Gehstöcke und Stomaartikel.    

Einige weitere, besonders kostenintensive Hilfsmittel stellen wir Ihnen im Rahmen unseres Hilfsmittel-Managements direkt zur Verfügung. Dies sind:

Heimmonitore zur Überwachung der Atmungs-und/oder Herztätigkeit von Kleinstkindern (zur Vorbeugung gegen plötzlichen Kindstod), Sauerstoffgeräte, Ernährungspumpen, Wechseldruckmatratzen/ und systeme, Krankenbetten in funktionierender Standardausführung, Schmerzmittelpumpen, Beatmungs- und Schlafapnoegeräte, Motor-Bewegungsschienen und Heimdialysegeräte.

Wir empfehlen Ihnen, sich vorab mit der Hotline zur Leistungsabrechung 0221 1636 - 2960  in Verbindung zu setzen. So können unter Umständen Kosten vermieden oder Eigenanteile gesenkt werden.

 

Bezahlt die Central die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung?

Für Vollversicherte der Central ist die Kinderwunschbehandlung im Versicherungsschutz enthalten, falls die Ursache für die Kinderlosigkeit auf einen krankhaften medizinischen Befund bei unserem Versicherten zurückzuführen ist. Unsere Gesundheitsspezialisten stehen Ihnen von Anfang an zur Seite, wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben oder wenn es um Fragen zur Kostenübernahme geht. Schreiben Sie uns deshalb rechtzeitig an unter kinderwunsch@central.de und vereinbaren Sie einen Rückruftermin.

Krankenhaus

 

Was muss ich beachten, wenn eine stationäre Behandlung (oder Kur, Rehabilitationsmaßnahme) im Krankenhaus notwendig ist?

Das Krankenhaus rechnet die Unterbringungskosten während eines stationären Aufenthaltes direkt mit uns ab, wenn Sie Ihre Central-Card im Krankenhaus vorlegen. Sollten Sie die Central-Card einmal nicht griffbereit haben, ist das auch kein Problem. Geben Sie bitte bei Aufnahme im Krankenhaus an, dass Versicherungsschutz bei der Central besteht. Das Krankenhaus wird sich dann mit uns in Verbindung setzen.

In der Regel ist es nicht notwendig, uns einen Krankenhausaufenthalt vorab anzukündigen. Lediglich in den so genannten gemischten Kliniken das sind solche Häuser, die neben regulären stationären Krankenhaus-Behandlungen auch Kuren, Sanatoriums-Behandlungen und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen durchführen besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn wir Ihnen vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Leistungszusage gegeben haben. Wenden Sie sich bitte rechtzeitig an unseren KundenService.

 

Was ist die Central-Card?

Die Central-Card ist eine Chipkarte, auf der Ihr Versicherungsschutz für die Behandlung im Krankenhaus bestätigt ist.

Das Krankenhaus rechnet die Kosten direkt mit uns ab, wenn Sie Ihre Central-Card vorlegen. Sollte die Central-Card einmal nicht zur Verfügung stehen, ist das auch kein Problem. Geben Sie bitte bei Aufnahme im Krankenhaus an, dass Versicherungsschutz bei der Central besteht. Das Krankenhaus wird sich mit uns in Verbindung setzen.

 

Wie erhalte ich eine neue Central-Card?

Hat sich Ihre Anschrift geändert, so teilen Sie uns dies bitte mit. Eine neue Central-Card wird dann automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt für Sie erstellt. Ist die Central-Card verloren gegangen? Kein Problem. Fordern Sie mit unserem Online-Formular Ihre neue Central-Card direkt an.

 

Wie bekomme ich die Kosten der Arztrechnungen für den stationären Aufenthalt erstattet?

Von den im Krankenhaus behandelnden Ärzten erhalten Sie Rechnungen, die Sie bitte selbst bezahlen und dann zur Erstattung im Original mit dem Abrechnungsformular bei uns einreichen.

 

Wie beantrage ich Krankenhaustagegeld?

Das versicherte Krankenhaustagegeld wird für die Dauer eines stationären Krankenhausaufenthaltes gezahlt. Um es zahlen zu können, benötigen wir einen Nachweis des Krankenhauses, dem zu entnehmen ist, in welchem Zeitraum und wegen welcher Diagnose die stationäre Behandlung stattfand.

Falls ein Aufenthalt in einer gemischten Klinik geplant ist, ist es wichtig, dass Sie im Vorfeld unsere schriftliche Leistungszusage einholen (siehe auch: Was muss ich beachten, wenn eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist?).

Hier gelangen Sie direkt zum Formular Krankenhausaufenthalt zum Krankenhaustagegeld mit dem das Krankenhaus die Behandlung bestätigen kann.

 

Was ist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) und was ist zu beachten?

Bei bestimmten Krankheitsbildern sind im Anschluss an die akute Krankenhausbehandlung weitere Behandlungsmaßnahmen erforderlich, um die Krankheit zu heilen oder zu bessern. Diese Anschlussheilbehandlungen werden meist in so genannten gemischten Kliniken durchgeführt. Das sind Häuser, die sowohl krankenhausmäßige stationäre Heilbehandlungen als auch Kur- und Sanatoriums-Behandlungen durchführen.

Die Erstattung der Kosten für eine medizinisch notwendige krankenhausmäßige Anschlussheilbehandlung und die Zahlung des Krankenhaustagegeldes sind bei der Central grundsätzlich unproblematisch. Allerdings erfordern sie nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zwingend eine vorherige schriftliche Leistungszusage des Versicherers.

Unsere Empfehlung: Falls eine AHB ansteht, sollten Sie oder die Sozialstation des Akutkrankenhauses am besten gleich mit uns Kontakt aufnehmen. Die Mitarbeiter unseres Teams für stationäre Behandlungen helfen im Fall einer bevorstehenden AHB gerne weiter

(Faxnummer: 0221 1636-2560).

Zahnarzt

 

Was ist eine Zahnbehandlung?

Zahnbehandlungen sind allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen des Zahnarztes. Weiterhin zählen Leistungen bei der Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums (Zahnhalteapparat) dazu. Beispiele für Maßnahmen, die unter Zahnbehandlung fallen: Plastische Füllungen wie z.B. Kunststoff-Füllungen, Zahnreinigung

 

Was ist Zahnersatz?

Zahnersatz wird verwendet, wenn Zähne aufgrund von Karies oder Unfällen etc. entfernt werden müssen. Er dient dazu, die Kaufunktion wiederherzustellen und mögliche Folgeschäden zu vermeiden (z.B. Zahnkippungen oder Knochenabbau). Außerdem ist er natürlich wichtig für die Ästhetik, wenn z.B. Frontzähne fehlen. Zum Zahnersatz zählen Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate. Siehe auch Heil- und Kostenplan (HKP)

 

Was ist eine Zahnstaffel?

In einigen Tarifen sind die Leistungen für Zahnersatz, Zahnkronen, Inlays und Kieferorthopädie in den ersten Jahren begrenzt. Man spricht hier von der so genannten Zahnstaffel. Die genauen Regelungen sind in den Tarifen beschrieben.

 

Brauche ich einen Kostenvoranschlag (Heil- und Kostenplan, HKP)?

Erst ab einer bestimmten Rechnungshöhe. Wenn die Kosten für eine zahnärztliche Maßnahme voraussichtlich 2.500 Euro übersteigen, reichen Sie uns bitte vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag (sog. Heil- und Kostenplan) Ihres Zahnarztes bzw. Kieferorthopäden ein. Ihr Vorteil: Sie erhalten eine verbindliche Zusage darüber, in welcher Höhe Sie mit einer Erstattung rechnen können und wie hoch Ihr Eigenanteil ist.

Wichtig: Wird uns kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, obwohl es zu dem gewählten Versicherungsschutz vereinbart ist, können sich hinsichtlich des Erstattungsumfanges Kürzungen ergeben. Einzelheiten sind den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.

Arbeitsunfähigkeit

 

Wann muss ich die Arbeitsunfähigkeit melden?

Bitte informieren Sie die Central über die Arbeitsunfähigkeit spätestens am ersten Tag des Leistungsbeginns. Fällt der erste Tag des Leistungsbeginns auf ein Wochenende oder einen Feiertag, melden Sie die Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächstfolgenden Werktag.

Sie können uns schriftlich oder telefonisch über die Arbeitsunfähigkeit informieren. Wichtig sind dabei Angaben über Diagnose und Beginn der Arbeitsunfähigkeit.

Wichtig für Sie:
Nur wenn Sie uns die Arbeitsunfähigkeit rechtzeitig gemeldet haben, erhalten Sie das Krankentagegeld. Ansonsten beginnt die Leistung erst nach Ablauf der Karenzzeit ab dem Meldetag der Arbeitsunfähigkeit.

Nutzen Sie unser Online-Formular Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit für Krankentagegeld

Auslandsaufenthalt

 

Wie erhalte ich im Ausland Hilfe von der Central?

Während Ihres Auslandsaufenthaltes hilft Ihnen in Notfällen der 24-Stunden-Service der Central. Sie erreichen uns unter folgender Telefonnummer: +49-89/55 98 71 92

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