Bürgerentlastungsgesetz hilft Steuern sparen
Bürgerentlastungsgesetz (BEG)
Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat dem „Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen“ – kurz Bürgerentlastungsgesetz – zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, dass ab 2010 die Beiträge für eine private Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.
Ihre Vorteile mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz
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Welche Beiträge sind abzugsfähig, wo sind die Höchgstgrenzen und wie profitieren Sie davon? |
Wir beantworten Ihre Fragen zum neuen Bürgerentlastungsgesetz |
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Der Steuervorteil am Beispiel eines Angestellten mit und ohne Familie. |
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