Bürgerentlastungsgesetz hilft Steuern sparen
Bürgerentlastungsgesetz (BEG)
Am 01. Januar 2010 ist das so genannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich absetzbar sind, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Darüber hinaus können Sie auch alle gezahlten Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend machen.
Ihre Vorteile mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz
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Welche Beiträge sind abzugsfähig, wo sind die Höchgstgrenzen und wie profitieren Sie davon? |
Wir beantworten Ihre Fragen zum neuen Bürgerentlastungsgesetz |
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Der Steuervorteil am Beispiel eines Angestellten mit und ohne Familie. |
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