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Hinweise zum Krankentagegeld

Bares Geld für Sie

Hinweise zu Ihrem Krankentagegeld

Damit Sie pünktlich Ihr Krankentagegeld bekommen, sind einige Regeln zu beachten. Die Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Melden Sie sich rechtzeitig
Sie wollen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit Ihr Geld ab dem vereinbarten Leistungsbeginn erhalten. Dafür ist es wichtig, dass Sie uns innerhalb Ihrer individuellen „Karenzzeit“ informieren, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Die Karenzzeit bezeichnet den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit und dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn.

So melden Sie uns Ihre Arbeitsunfähigkeit
Per Telefon0221 1636-0
Per PostCentral Krankenversicherung AG, 50593 Köln
Per E-Mailservice@central.de
Per Fax0221 1636-200

Was passiert dann?
Sobald uns Ihre Mitteilung vorliegt, senden wir Ihnen Unterlagen zu, insbesondere die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit. (100 KB) Bitte lesen Sie sich die Unterlagen aufmerksam durch und senden uns unter anderem diese Bescheinigung, von Ihrem Arzt vollständig ausgefüllt, zurück.

Ihr Arzt bescheinigt Ihre Arbeitsunfähigkeit
Bitte lassen Sie von Ihrem Arzt unser Formular „Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit“ ausfüllen. Dort trägt Ihr Arzt alle für uns wichtigen Daten ein. Die meisten Daten entsprechen denen, die Sie von der „gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ für die gesetzliche Krankenkasse kennen. Einen wichtigen Unterschied gibt es aber: die Prozentangabe. Es ist wichtig, dass Ihr Arzt immer vermerkt, zu wie viel Prozent Ihre Arbeitsunfähigkeit besteht.

Ihr Arzt ist in Urlaub
Bitte lassen Sie während dieser Zeit Ihre Arbeitsunfähigkeit vom Vertretungsarzt bescheinigen.

Ihr Geld kommt pünktlich
Ihr Krankentagegeld wird von uns fortlaufend gezahlt. Einige wichtige Hinweise für Sie sollen dazu beitragen, dass unsere Leistungen schnell und reibungslos erfolgen können:

  • Auf Ihrer Bescheinigung ist ein Rücksendedatum vermerkt. Bitte halten Sie diesen Termin ein. Sollte das einmal nicht möglich sein, rufen Sie uns einfach an.
  • Es ist erforderlich, dass Sie sich regelmäßig – mindestens alle zwei Wochen – beim Arzt vorstellen.
  • Sie haben einen Arzttermin, die Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit liegt Ihnen jedoch nicht vor? Dann lassen Sie das Datum des Arztbesuches beim nächsten Termin vom Arzt nachtragen.
  • In der Regel bescheinigt Ihr Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit für die Zukunft. Unsere Zahlung erfolgt jedoch immer bis zum letzten Ausstellungsdatum der ärztlichen Bescheinigung (meistens identisch mit dem Datum Ihres Arztbesuches).

Besonderheiten
Ein wichtiger Bestandteil Ihres Vertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Krankentagegeldversicherung. Hier sind auch Besonderheiten geregelt.
Während einer Arbeitsunfähigkeit beachten Sie bitte die Anweisungen der behandelnden Ärzte und der Central. In folgenden Fällen nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu uns auf:

  • Arbeitsversuch / Wiedereingliederung während einer Arbeitsunfähigkeit
  • Berufsunfähigkeit
  • Rentenbezug
  • Berufswechsel / Aufgabe der beruflichen Tätigkeit
  • Änderung der Anschrift (Wohnsitz oder Geschäfts- bzw. Gewerbebetrieb)
  • Verlassen des Wohnortes während einer Arbeitsunfähigkeit
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