Central Krankenversicherung
  •  
  •  
  •  
  •  

Pflicht zur Verschwiegenheit

Alle ärztlichen und nicht ärztlichen Mitarbeiter unterliegen den strengen Geheimhaltungspflichten des Strafgesetzbuches. Die ärztlichen Mitarbeiter unterliegen weiterhin der Berufsordnung für Ärzte. Ferner sind alle beteiligten Personen auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.

Die Mitarbeiter unseres Kooperationspartners Europ Assistance Services GmbH sind verpflichtet über alles das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Arzt oder nichtärztlicher Mitarbeiter anvertraut oder bekannt wird, auch über den Tod des Kunden/Patienten hinaus Stillschweigen zu bewahren. Dazu gehören auch schriftliche und elektronische Mitteilungen des Kunden/Patienten, Aufzeichnungen, Röntgenaufnahmen und sonstige Dokumentationen.

Falls dies zur zweckentsprechenden und kompetenten Beratung erforderlich ist, kann die Europ Assistance Services GmbH externe Spezialisten hinzuziehen. Eine Weitergabe von Patientendaten erfolgt allerdings nur, wenn der Kunde/Patient insoweit die Entbindung von der Schweigepflicht erklärt und der Weitergabe der Daten zustimmt. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben unberührt. Soweit gesetzliche Vorschriften die Schweigepflicht einschränken wird der Kunde/Patient nötigenfalls darüber unterrichtet.

Wenn mehrere Ärzte gleichzeitig oder nacheinander denselben Kunden/Patienten beraten, so sind sie untereinander von der Schweigepflicht insoweit befreit, als das Einverständnis des Patienten vorliegt oder dies anzunehmen ist.

  • schließen
Ein Unternehmen der Generali Deutschland